Arbeitsschutz

Fachkraft für Arbeitssicherheit

Der heutige Arbeitsschutz steht für ein umfassendes Verständnis für Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeiter im Unternehmen. Als Fachkraft für Arbeitssicherheit berate ich ihre Führungskräfte und unterstütze sie bei der sicheren Gestaltung ihrer Arbeitsplätze, damit Unfälle und Berufserkrankungen vermieden werden können. Im Arbeitssicherheitsgesetz(ASiG) sind laut §6 die Aufgaben und die betriebliche Position der Fachkraft für Arbeitssicherheit geregelt.

Unterweisungen

Wenn die Gefährdungsbeurteilung als Lösungsalternative eine Unterweisung vorschlägt, kann ich Ihnen bei der Vorbereitung und Durchführung dieser helfen. Die Sicherheitsunterweisung ist eine Schulung, welche Arbeitsplatzbezogen oder allgemein sein kann.
Die arbeitsplatzbezogene Unterweisung kann sich auf den Arbeitsplatz beziehen oder auf die Tätigkeiten die Ihre Mitarbeiter ausüben.
Das Ziel ist, dass ihre Mitarbeiter bei den entsprechenden Arbeitsplätzen oder Tätigkeiten die verschiedenen Sicherheits- und Gesundheitsgefährdungen klar erkennen können und dem entsprechend handeln. Die Dokumentationen der Unterweisungen müssen verschiedene Fakten beinhalten, um rechtlich anerkannt zu werden.

Betriebsanweisungen (BA)

Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe und Maschinenbetriebsanweisungen kann ich für Ihr Unternehmen erstellen. Die Betriebsanweisungen müssen für Arbeitsstoffe, Gefahrstoffe und deren Zubereitungen, sowie für technische Anlagen und Maschinen erstellt werden.

Gefährdungsbeurteilungen

Ich erstelle für Sie, oder in Zusammenarbeit mit ihren Mitarbeitern, Gefährdungsbeurteilungen für Arbeitsplätze und Arbeitsverfahren. Diese müssen seit 1992 nach einer europäischen Rahmenrichtlinie umgesetzt werden und sind im §§ 5, 6 Arbeitsschutzgesetz verankert.

Gefährdungsbeurteilungen nach GefStoffV

Für Gefahrstoffe kann ich Ihnen eine gesonderte Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung erstellen. Das Arbeitsschutzgesetz ist die gesetzliche Grundlage der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und soll die Mitarbeiter vor falschem Umgang mit gesundheitsschädlichen und gefährlichen Stoffen schützen.

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