Arbeitschutz
Ich berate Betriebe als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit, damit Sie als Unternehmer die gesetzlichen Vorschriften im Arbeitsschutz erfüllen. Ebenfalls kann ich Ihnen Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen erstellen.
Brandschutz
Die Vermeidung von Bränden ist für alle Betriebe ein wichtiges Thema, denn häufig verursachen Brände große und teilweise existensgefährdende Schäden. Ich unterstütze Sie in diesem Bereich als externer Brandschutzbeauftragter, damit Sie Brände bereits vor ihrer Entstehung vermeiden können.
Prüfungen
Durchführung von Prüfungen an Brandschutzanlagen, sowie Betriebsmittel und Kraftbetätigte Türen und Tore.
Gefährdungsbeurteilungen
Ich erstelle für Sie, oder in Zusammenarbeit mit ihren Mitarbeitern, Gefährdungsbeurteilungen für Arbeitsplätze und Arbeitsverfahren. Diese müssen seit 1992 nach einer europäischen Rahmenrichtlinie umgesetzt werden und sind im §§ 5, 6 Arbeitsschutzgesetz verankert.
Ich berate Sie gerne
Ich berate Sie gerne unverbindlich.