Prüfungen

Befähigte Person für die Prüfung von Leitern und Tritten

Die Betriebssicherheitsverordnung verlangt, dass Leitern und Tritte regelmäßig auf ihren sicheren Zustand überprüft werden müssen. Leitern und Tritte die beschädigt oder in einem nicht sicheren Zustand sind, stellen für Ihre Mitarbeiter eine sehr hohe Gefährdung dar, weil bei einem Absturz mit längeren Arbeitsunfähigkeit zu rechnen ist. Ich führe die wiederkehrende Prüfungen, nach BGI 694, eigenverantwortlich, fachkundig und rechtssicher durch.

Befähigte Person zum Prüfen von Anschlagmittel

Ich führe die vorgeschrieben Prüfungen ihrer Anschlagmittel, nach BGR 500, eigenverantwortlich, fachkundig, termingerecht und rechtssicher durch und dokumentiere diese.

Befähigte Person zur Prüfung von Regalanlagen

Ich führe die vorgeschrieben Prüfungen ihrer Regale, nach DIN EN 15635, BetrSichV § 10, BGR 234, eigenverantwortlich, fachkundig, termingerecht und rechtssicher durch und dokumentiere diese.

Sachkundiger für kraftbetätigte Türen und Tore

Die Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR A1.7) verpflichtet ihr Unternehmen, die kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore vor der ersten Inbetriebnahme und mindestens einmal jährlich von einem Sachkundigen auf ihren sicheren Zustand prüfen zu lassen. Die Prüfungen führe ich eigenverantwortlich, fachkundig, termingerecht und rechtsicher durch und dokumentiere diese.

Befähigte Person zum Prüfen von Brandschutztüren und –tore, sowie Fachkraft für Feststellanlagen

Ich führe die vorgeschrieben Prüfungen ihrer Brandschutztüren und –tore, mit und ohne Feststellanlagen nach den geltende Regelwerk, DIN EN-Normen eigenverantwortlich, fachkundig, termingerecht und rechtssicher durch und dokumentiere diese.

Befähigte Person zum Prüfen von Brandschutzklappen

Ich führe die vorgeschrieben Prüfungen ihrer Brandschutzklappen nach den Angaben des Herstellers für Sie eigenverantwortlich, fachkundig, termingerecht und rechtssicher durch und dokumentiere diese.

Befähigte Person zum Prüfen von Flurförderzeuge

Die regelmäßige Prüfung von Flurförderzeugen ist in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der berufsgenossenschaftlichen Vorschrift BGV D27 vorgeschrieben. Jeder Betreiber von Flurförderzeugen ist verpflichtet, sie regelmäßig sachkundig zu prüfen und darüber Nachweis zu führen (Dokumentation). Über allem muss die Sicherheit stehen. Regelmäßig geprüfte Flurförderzeuge sind die Voraussetzungen für unfallfreies und wirtschaftliches Arbeiten.

 

DGUV (BGV A3) Prüfungen von ortsveränderlichen Geräten

Die DGUV (BGV A3) Prüfung ist eine Pflicht für alle elektrische Anlagen und Betriebsmittel nach BetrSichV, TRBS, DIN VDE 0701-0702. Ich prüfe ihre ortsveränderlichen Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 und der VDE 0701-0702 und berate Sie über die Möglichkeit, die Prüffristen bei der Gefährdungsbeurteilung selbst festzulegen.

 

Befähigte Person für die Prüfung von Kranen

Lt. der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) BGV D6 § 26 hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass Krane entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnissen nach Bedarf, jedoch mindestens einmal jährlich, durch eine Befähigte Person geprüft werden müssen. Ich habe diese Befähigung und kann bei Ihrem Kran die vorgeschriebene Prüfung durchführen.

 

 

Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA)

Im Brandfall hält die RWA ihre Flucht- und Rettungswege rauchfrei und kann somit Menschenleben retten. Sie erleichtert der Feuerwehr die Löscharbeiten und vermindert Sachschäden durch den Brandrauch. Aufgrund gesetzlicher Vorschriften und Anforderungen der Feuer- und Sachversicherer ist der Eigentümer und Betreiber von Gebäuden verpflichtet ihre RWA-Anlagen ordnungsgemäß instand zu halten. Die Funktionsfähigkeit ist in regelmäßigen Abständen zu überprüfen, diese wiederkehrende Prüfung führe ich für Sie durch.

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