Brandschutz

Brandschutzbeauftragter

Als Brandschutzbeauftragter werde ich sie hauptsächlich im vorbeugenden Brandschutz beraten. Der vorbeugende Brandschutz gliedert sich nochmals in den baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutz. An der Vielzahl von rechtlichen Vorschriften, Richtlinien, Erlassungen, technischen Vorschriften und Normen erkennen Sie, wie komplex der Brandschutz ist.

Flucht- und Rettungswege

Ich bespreche und begehe mit Ihnen die Flucht.- und Rettungswege  und gebe auch diskrete Hinweise auf Mängel vor Ort. Für die Flucht.- und Rettungswege gibt es die technische Regel unter anderem die ASR 2.3 Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan und die ASR 1.3 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung. Ich kann Ihnen auch die Brandschutzordnungen Teil A/B/C sowie Flucht.-und Rettungsweg Pläne erstellen.

Feuerlöscher

Die Prüfung der Feuerlöscher richtet sich nach der DIN EN 3 und die vom Hersteller angegebenen Prüf- und Füllvorschriften. In der Regel müssen die Feuerlöscher alle 2 Jahre zur Prüfung. Diese könnte ich für ihren Betrieb veranlassen und überwachen. Auch bei der Erstausstattung berate ich Sie bei der Anzahl, Art,  Standort und Kennzeichnung der Feuerlöscher.

Brandschutzordnung

Ich kann Ihnen eine Brandschutzordnung erstellen. Diese ist auf ihr Gebäude oder ihre Firma zugeschnittenen und ist eine Zusammenstellung von Regeln für das Verhalten im Brandfall und für die Brandverhütung. Sie besteht aus 3 Teilen. Der Teil A richtet sich an alle Menschen, die sich in dem Gebäude des Betriebes aufhalten. Dieser Teil ist ein Aushang und sollte an mehreren Stellen gut sichtbar ausgehängt werden. In der Regel unfasst sie nicht mehr als eine DIN-A4-Seite und enthält die wichtigsten Verhaltensregeln im Brandfall. Im Teil B sind wichtige Regeln zur Verhinderung von Brand- und Rauchausbreitung, zur Freihaltung der Flucht- und Rettungswege, sowie weitere Regeln die das Verhalten im Brandfall betreffen. Dieser Teil ist vor allem für Ihre Mitarbeiter. Sie sollten mindesten einmal im Jahr unterwiesen werden und danach sollte Teil B in schriftlicher Form an jeden Mitarbeiter ausgewiesen werden. Der Teil C richtet sich an Personen mit besonderen Funktionen z.B. Sicherheitsbeauftragte, Brandschutzbeauftragte, Brandschutzwart, Brandschutzhelfer usw. In ihr werden spezielle Hinweise für die Brandverhütung, Brandmeldung, Rettung und Brandbekämpfung für die einzelnen Bereiche des Betriebes gegeben.

Unterweisungen

Sie müssen jährlich ihre Mitarbeiter und neue Mitarbeiter bei der Einstellung über den Brandschutz in Ihrem Betrieb unterweisen. Ich kann Ihnen bei der Erstellung dieser Unterweisung helfen damit sie rechtssicher aufgestellt sind.

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